Folgenden Leserbrief haben wir an die IKZ gesendet, um einen fragwürdigen “Pro Vorratsdatenspeicherung” Artikel zu kommentieren. Der Leserbrief wurde abgedruckt, dafür danken wir dem IKZ-Team. Hier nun der Inhalt:
Gefährlicher Unsinn wird nicht richtig durch Wiederholung. Die Forderung nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Lokalteil der Heimatzeitung gehört ebenfalls dazu. Als Anlass dient hier das Auftauchen einer Kleinanzeige auf dem Internetportal der Firma eBay, in welcher zwei Kinder zur Adoption angeboten werden.
Selbstverständlich ist es sinnvoll und notwendig, dass dieser Sachverhalt so gut wie möglich aufgeklärt wird. Da laut Artikel die Firma eBay sehr zeitnah sowohl Mail-Adresse als auch IP-Adresse des Anschlusses den ermittelnden Behörden übermittelte, sollten diese hier nun aktiv werden. IP-Adressen können mit Angabe der Zeit bereits heutzutage zurückverfolgt werden und der Internetzugang zweifelsfrei festgestellt werden.
Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie im Artikel für die Aufklärung dieses Falles gefordert wird, kann zur Aufklärung des Falls keinen weiteren Beitrag leisten. Es handelt sich hierbei um die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten für sechs Monate in den Bereichen Telefon, SMS, Internet und E-Mail. Diese unterliegt seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (nicht wie fälschlicherweise behauptet des Bundesgerichtshofes) jedoch viel höheren Hürden und würde in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen. Wer dies trotzdem fordert steht also nicht auf dem Boden des Grundgesetztes und möchte die dort vorhandenen Grund- und Bürgerrechte schleifen.
Das Unternehmen eBay geht übrigens aufgrund der Aufmachung bzw. Wortwahl der Anzeige und der verwendeten Mail-Adresse davon aus, dass es sich um einen Scherz gehandelt hat. Wenn es wirklich so sein sollte und dieser makabere Scherz mit etwas technischem Hintergrundwissen auf das Kleinanzeigenportal gestellt wurde, so wird er niemals aufgeklärt werden. Eine Anonymisierungssoftware, das einfache Verwenden eines ungeschützten Drahtlosnetzwerks oder eines gefundenen Handys mit Internetzugang würde auch bei einer Vorratsdatenspeicherung keine Ergebnisse liefern. Die IP-Adresse würde in diesem Fall vielleicht zu einem Single-Haushalt ohne Kinder führen. Diese elementaren technischen Eigenschaften des Internets müssen wir akzeptieren, sie sind auch durch Forderungen nach dem überzogenen Überwachungsinstrument Vorratsdatenspeicherung in völlig unangebrachten Situationen nicht zu ändern.
Marc Schieferdecker, Jonas Pöhler und Stefan Bien
Piratenpartei Iserlohn
Zum Glück lese ich diese Zeitung nicht. Aber es ist absolut Typisch für die Deutschen Medien und viele Politiker bei einem abstrackten verbrechen sofort nach strengeren Regeln/Gesetzen zu schreien, obwohl die bereits Vorhandenen bereits völlig ausreichen um derartiges zu verfolgen(bzw. die geforderten Gesetze die Strafverflogung nicht erleichtern).
Dieser MÜLL fördert das nur das Mistrauen der Bevölkerung untereinander…was zu mehr abgenzung und damit im enteffekt WENIEGER kontrolle führt..denn sein stabiles Soziales Umfeld ist ein wesentlich besserer schuzt als es ein strafverfolgungsgesetz je sein könnte( es verhindert die taten schon im Ansatz)
Gruß M.