Unser Direktkandidat Stefan Bien hat heute seine Meinung zum Thema Moscheebau  im Barendorfer Bruch in Iserlohn mit einem Leserbrief in der IKZ kundgetan, welchen wir euch nicht vorenthalten wollen:

Der anstehende Moscheebau bewegt Iserlohn zur Zeit, insbesondere nach der heftig geführten Diskussion im Internetforum unserer Tageszeitung. Wegen der teilweise heftigen Argumente im Netz und von Seiten des BDB halte ich es für notwendig, zu diesem Thema auch Stellung zu beziehen.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass gemäß §4 des Grundgesetzes jeder Mensch nicht nur darin frei ist, zu glauben was er möchte, sondern ihm ebenso garantiert wird, seine Religion ungestört auszuüben. Dieses Gesetz gehört zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und unterliegt somit nicht der Abwägung, es nur dann anzuwenden, wenn es im Gegenzug auch in anderen Staaten angewendet würde.

Zur Glaubensfreiheit und der ungestörten Ausübung gehört aber auch ein würdevoller Rahmen, und wenn dieser in Form eines Gebäudes geschaffen werden kann, so ist natürlich darauf zu achten, dass für dieses Gebäude die Bauvorschriften eingehalten werden. Dies ist bei der Ahmadiyya-Moschee in üblicher Weise geschehen: Die Stadt Iserlohn hat den vom zuständigen Baudezernenten als “moderat” bezeichenten Maßen für ein eingeschossiges Gebäude mit 12 Meter hohem Minarett und 10 Meter hoher Kuppel zugestimmt, für mich ein klares Zeichen, dass sich die geplante Moschee innerhalb der durch den Bebauungsplan vorgesehenen Grenzen bewegt – somit wird von der Gemeinde eingehalten, was von jedem anderen Bauherren auch gefordert wird.

Ahmadiyya ist eine der Reformbewegungen des Islams, die den bewaffneten Glaubenskrieg ablehnt, die Religionsfreiheit und auch andere Religionen anerkennt. Der Verfassungsschutz stuft die Ahmadiyya „weder  als extremistisch noch gewalttätig“ ein. Ängste wie die von Ute Pinzler, ihre Enkel könnten einer Ahmadiyya-Moschee wegen dereinst mit Kopftuch herunlaufen müssen, können daher als unbegründet angesehen werden.

Als Katholik schätze ich es, dass ich in der Nähe eine Messe in einer katholischen Kirche besuchen kann. Dass ich ebenso ein Gotteshaus einer anderen Konfession oder Religion besuchen und dort am Gottesdienst teilnehmen kann, wenn ich es möchte, empfinde ich als Bereicherung, wäre aber eine Kirche meiner Konfession zu weit entfernt um eine  Messe zu besuchen, fände ich dies sehr bedauerlich. Daher kann ich den Wunsch eines Muslim des Ahmadiyya-Glaubens, in seiner Nähe einen passenden Platz zum Beten zu finden, sehr gut verstehen.

Allerdings ist Verständnis gar nicht notwendig – der vierte Artikel unseres Grundgesetzes gilt für alle in seinem Einflussbereich lebenden Menschen (§19) und Grundrechte sind wie bereits erwähnt nicht Gegenstand einer Verhandlung oder Abwägung. Auch das im siebten Artikel zugesicherte Petitionsrecht, welches von den Gegnern des Moscheebaus genutzt wird, kann an diesem Sachverhalt nichts ändern. Der sich in der von den Petenten verteilten Broschüre befindliche Hinweis, die Bürger sollten “ihre Grundrechte wahrnehmen” um den Moscheebau zu stoppen ist von daher als fraglich anzusehen.
Deshalb befürworte ich den Bau dieser Moschee im Barendorfer Bruch und möchte alle Iserlohner Mitbürger dazu aufrufen diese Petition nicht zu unterzeichnen.

Stefan Bien

Direktkandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl für den Wahlkreis 121 (Iserlohn, Altena, Nachrodt-Wiblingwerde und Werdohl)